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Arbeitssicerhetun Gesundhitsschtz

Meine Leistungen im Überblick

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Leistungenim Überblick

sicherheitstechnische Regelbetreuung

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich die Aufgabe, Ihnen in allen Fragen in Bezug auf Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz bei Seite zu stehen. Das Aufgabenfeld einer SiFa ist groß. Ich gebe Ihnen gerne einen Überblick.

Gefährdungsbeurteilungen

&

Betriebsanweisungen

Seitens des Gesetzgebers ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten ihrer Beschäftigten Gefährdungsbe-urteilungen anzufertigen. Sie fühlen sich damit überfordert oder sind sich unsicher, weil das nicht ihrem Fachgebiet entspricht? Ich bin für Sie da!

Arbeitsschutz-

unterweisungen​

Wann haben Sie die letzte Arbeitsschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten abgehalten? Wussten Sie, dass diese min. 1x jährlich und bei Minderjährigen sogar 2x jährlich durchzuführen ist? Kein Problem, ich helfe Ihnen gerne dabei.

Ersthelfer, Brandschutzhelfer & Arbeitsschutzunterweisungen

In Zusammenarbeit mit meinem Koorperationspartner biete ich Ihnen die Aus- und Weiterbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer, Brandschutz- oder Evakuierungshelfer als auch die Arbeitsschutzunterweisungen als praktisches 1-Tages-Event an.

Sie haben interesse? Kontaktieren sie mich gerne!

sicherheitstechnische Regelbetreuung

Die sicherheitstechnische Regelbetreuung ist das Herzstück der Arbeit der Sicherheitsfachkraft.

Die groben Aufgabenbereiche gibt der Gesetzgeber in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes ( ASIG ) vor. 

Doch die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung räumt dem Arbeitgeber bei der konkreten Mitgestaltung der Aufgabenfelder deutliche Freiheiten ein.

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Damit ist es mir möglich meine Leistungen direkt auf Sie und Ihr Unternehmen zuzuschneiden.

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Im Folgenden ein Auszug zu den Aufgabenfeldern inkludiert in der sicherheitstechnischen Gesamtbetreuung von mir als SiFa:​

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  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention

  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention

  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

  • Untersuchung nach Ereignissen

  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

  • Selbstorganisation

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsanweisungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und das erste was jeder BG-Mitarbeiter bei einem Besuch in Ihrem Unternehmen sehen möchte.

Sie ist für alle Arbeitsbereiche und durchzuführender Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter durchzuführen.

Generell gilt, Gefährdungsbeurteilungen sind min. alle 3 Jahre auf ihre Aktualität zu prüfen und ggf. fortzuschreiben.

Wussten Sie, dass Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung sogar alle 2 Jahre zu prüfen sind?

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Betriebsanweisungen beruhen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen und geben Ihren Mitarbeiter einen Handlungsleitfaden.

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Sie möchten alle Dokumente und Unterlagen komplett und vollständig für ihr Unternehmen haben? - Kontaktieren Sie mich!

Arbeitsschutzunterweisungen

Arbeitsschutzunterweisungen sind regelmäßig, aber min. 1x jährlich durchzuführen. Minderjähre müssen sogar min. 2x jährlich unterwiesen werden.

Unterweisungen sollen leicht verständlich sein und müssen dokumentiert werden.

Arbeitsschutzunterweisungen sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der betrieblichen Prävention.
Damit sich Beschäftigte sicher an ihrem Arbeitsplatz verhalten können, müssen sie die möglichen Gefährdungen und resultierenden Maßnahmen kennen. Darüber hinaus sollen sie den Zweck der Arbeitsschutzmaßnahmen erkennen und Eigenverantwortung für ihr gesundheitsgerechtes Verhalten übernehmen. 

Die zusätzlichen Inhalte der Unterweisung leiten sich aus Ihrer aktualisierten Gefährdungsbeurteilung und Ihrem betrieblichen Maßnahmenkonzept ab.

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In Ihrem Auftrag führe ich gerne die regelmäßige Arbeitsschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter durch.

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Ihr Vorteil?

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  • Arbeits- und Ver­wal­tungs­auf­wand verringern

  • Rechts­si­cher­heit durch beweis­fä­hi­ge Dokumentation

  • Orga­ni­sa­to­ri­sche Entlastung

  • Zeitersparnis

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Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitsschutzunterweisungen
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Ingenieurbüro Lude -

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Marie Sophie Lude

Tornauerstr. 23

39576 Stendal

E-Mail: lude@arbeitssicherheit.services

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Tel.: 0152-24206063

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